
Sie wollen wissen, worauf es ankommt, wenn jemand in Ihrer
Familie pflegebedürftig wird?
Sie versorgen einen Pflegebedürftigen?
Sie haben Fragen oder Probleme zu der Pflegesituation?
Sie möchten Unterstützung und Beratung?
Sie benötigen Lösungen für die Pflege zu Hause?
Wir bieten Ihnen Antworten auf diese und andere
Fragen zum Thema Pflege.
Konzept zur Schulung nach § 45 SGB X
Das Schulungsangebot richtet sich vor Allem an
Pflegende Angehörige, aber auch an die Pflegebedürftigen
selbst.
zur individuellen, zielgerichteten Beratung entsprechend
der Pflegesituation
mit spezifischen Pflegesituationen
Vorteile einer Schulung in der Häuslichkeit
Direkte Unterweisung in der Häuslichkeit des
Pflegebedürftigen
Zielgerichtete Beratung zu individuellen Problemsituationen
Unterweisung in speziellen Pflegetätigkeiten
Unterweisung im Gebrauch von individuellen Hilfsmitteln
Persönliches Kennenlernen der Pflegebedürftigen und Ihrer
Pflegesituation sowie der
räumlichen Gegebenheiten durch die Beratungsperson
Überlastungssituationen der Pflegepersonen werden deutlich
minimiert
Intensive Ressourcennutzung der Pflegebedürftigen sowie
Pflegepersonen
Bewältigungsstrategien für schwierige Pflegephasen können
erlernt werden
Schulungspersonal
Generell werden nur kompetente und motivierte
Pflegefachkräfte mit Berufserfahrung und Zusatzqualifikation
für Kurs- und Schulungsarbeit eingesetzt.
Durch kontinuierliche Weiterbildung sind die
Pflegefachkräfte in der Lage auch aktuelle medizinisch-
pflegerische Erkenntnisse in die Schulungsmaßnahmen mit
einzubeziehen.
Ziel der individuellen Schulung
Pflegerische Fachkompetenz verbessern
Selbstbewusstsein stärken
Vertrauen in die eigene Handlungsfähigkeit unterstützen
Strategien für den umfassenden Umgang mit der
Pflegesituation vermitteln
In der Pflegesituation liegende Probleme bewusst machen
Die Fähigkeit zum Herbeiholen von Hilfe wecken und pflegen
Entlastungsangebote schaffen
Überleitungspflege
Vor und nach Entlassung aus dem Krankenhaus
Wir bieten individuelle Schulung beim
Pflegebedürftigen zu Hause speziell für Ihre
Pflegesituation.
Pflegekurse
- Anleitung und Austausch mit pflegenden Angehörigen
- Was benötigt der Pflegebedürftige nach der
Entlassung aus dem Krankenhaus?
- Was ist beim Pflegebedürftigen zu Hause möglich?
- Wie sieht die Lösung für eine optimale Versorgung
aus?
- Wie kann ich mir die Pflege erleichtern?
Soziale Absicherung für pflegende Angehörigen
Für die nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson bietet
die Pflegekasse eine umfangreiche soziale Absicherung.
So sind die Pflegepersonen unter bestimmten
Voraussetzungen rentenversichert.
Die Pflegekasse zahlt auf Antrag die Beiträge für die
Pflegeperson an die Rentenversicherung wenn:
Eine Pflegeperson die mindestens 14 Stunden wöchentlich
nicht erwerbsmäßig
pflegt (Verwandter, Freund oder Bekannter)
und neben der Pflegetätigkeit nicht mehr als 30 Stunden
wöchentlich eine
Erwerbstätigkeit ausübt
und nicht bereits eine altersbezogene Vollrente bekommt
Die Höhe der Beiträge ist abhängig von der
Pflegestufe und vom zeitlichen Aufwand für die Pflege.
Die Pflegeperson ist auch während der Pflegetätigkeit
unter bestimmten Voraussetzungen unfallversichert.
Pflegepersonen erhalten identische Leistungen aus der
gesetzlichen Unfallversicherung wie die übrigen
Versicherten.